Schutz vor Ansteckung
Beim heutigen Einkaufen in Donaueschingen fiel mir einiges auf: keine Menschenmenge, diszipliniertes Abstand halten, Abstands-Markierungen an Theken, Plexiglas Abschottung der Kassierer(in), etc.
Wie anders scheint es lt. einem Bericht, in Pariser Supermärkten zu sein. Menschen die dicht gedrängt zum einkaufen stürmen, Kassierer(inen), die sich allein gelassen fühlen, weil zu wenig oder keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden, etc. Mit Sicherheit kann der Bericht nicht verallgemeinert werden, sondern ist wohl eine Momentaufnahme, durchgeführt an einer Stelle.
Zu dem seit 23.03. in Kraft getretenen, verschärften Ausgehverbot in Frankreich gehört auch ein neues Formular, welches jeder entsprechend ausgefüllt, mit sich führen muss, wenn er "vor die Tür" geht. Das Formular ist aus dem Internet herunter ladbar -- Wohl dem, der über ein funktionierendes Internet und das benötigte Equipment verfügt. Was machen die, die darüber nicht verfügen und trotzdem aus triftigen Gründen das Haus verlassen müssen / wollen??
Den Link zum Formular "
ATTESTATION DE DÉPLACEMENT DÉROGATOIRE
" finden Sie hier und auf der home-Seite unter:
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Die nachfolgend aufgeführte
deutsche Übersetzung ist kein Ersatz für das Französische Original
und wird von den Ordnungskräften
nicht anerkannt
.
ASto
25.03.2020
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BESCHEINIGUNG FÜR DAS AUSNAHMSWEISE VERLASSEN DER HEIMISCHEN WOHNUNG
Gemäß Artikel 3 des Dekrets vom 23. März 2020, das die allgemeinen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-Epidemie19 im Zusammenhang mit dem gesundheitlichen Notstand vorschreibt
Ich, der Unterzeichner,
Frau/Herr :
Geboren am:
In :
Wohnhaft:
bescheinigen, dass meine Reise mit dem folgenden, durch Artikel 3 des Dekrets vom 23. März 2020, das die allgemeinen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-Epidemie19 im Rahmen des gesundheitlichen Notstands vorschreibt, genehmigten Grund zusammenhängt (das Kästchen ankreuzen)1 :
□ Reisen zwischen dem Wohnort und dem Ort der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, wenn sie für die Ausübung von Tätigkeiten, die nicht in Form von Telearbeit oder unaufschiebbaren beruflichen Reisen organisiert werden können, unerlässlich sind2.
□ Reisen für den Kauf von für die berufliche Tätigkeit notwendigen Gütern und wesentliche Einkäufe3 in Einrichtungen, deren Tätigkeit weiterhin zulässig ist (Liste auf government.fr).
□ Konsultationen und Betreuung, die nicht aus der Ferne erfolgen und nicht aufgeschoben werden können; Konsultationen und Betreuung von Patienten mit Langzeiterkrankungen.
□ Reisen aus zwingenden familiären Gründen, zur Hilfe für gefährdete Personen oder zur Kinderbetreuung.
□ Kurze Fahrten im Umkreis von höchstens einer Stunde pro Tag und in einem Umkreis von höchstens einem Kilometer um die Wohnung herum, die entweder mit der individuellen körperlichen Aktivität von Personen, unter Ausschluss jeglicher kollektiver sportlicher Aktivitäten und jeglicher Nähe zu anderen Personen, oder mit dem Ausgehen nur mit den in der gleichen Wohnung zusammenlebenden Personen oder mit den Bedürfnissen von Haustieren zusammenhängen.
□ Gerichtliche oder administrative Vorladung.
□ Teilnahme an Missionen von allgemeinem Interesse auf Antrag der Verwaltungsbehörde.
Ausgefertigt in: Am : um (Uhrzeit)
(Datum und Uhrzeit des Beginns des Ausflugs sind obligatorisch zu nennen)
Unterschrift :
1 Personen, die eine dieser Ausnahmen in Anspruch nehmen wollen, müssen bei Reisen ausserhalb ihres Heimatlandes gegebenenfalls ein Dokument mitführen, das belegt, dass die betreffende Reise in den Geltungsbereich einer dieser Ausnahmen fällt.
2 Von Selbständigen zu verwenden, wenn sie kein von ihrem Arbeitgeber ausgestelltes Reisedokument erhalten können.
3 Einschließlich kostenloser Anschaffungen (Verteilung von Lebensmitteln usw.) und Reisen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sozialleistungen und Bargeldbezügen.