Verhalten an Fußgängerüberwegen
Haben sie sich auch darüber gewundert, dass plötzlich französische Autofahrer vor einem markierten Fußgängerüberweg anhalten, sobald sie sehen dass ein Fußgänger hier über die Straße möchte? Die Erklärung ist einfach:
Seit dem 18.09.2018 gibt es in Frankreich ein Gesetz, dass das Verhalten an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) klarer regelt. Für Deutsche ist dies nicht neu, denn hier gilt seit langem, dass Fußgänger Vorrang an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen den &dbquo;Zebrastreifen haben. Das gilt bereits, wenn sich ein Fußgänger auf dem Bürgersteig einem gekennzeichneten Fußgängerüberweg nähert, so hat der Autofahrer sich bremsbereit zu verhalten bzw. anzuhalten.
In Frankreich haben ab 18.09.2018 Fußgänger absoluten Vorrang beim Überqueren einer Straße auf einem gekennzeichneten Fußgängerüberweg. Um dem Nachdruck zu verleihen ist auch geregelt was passiert, wenn ein Autofahrer das Gesetz missachtet. Nämlich: wird ein französischer Autofahrer bei einem Verstoß erwischt, so wird sein Punktekonto um 6 Punkte verringert, beim 2. Verstoß ist das Punktekonto leer und sein Führerschein weg. Und da das kein Autofahrer möchte, beachtet er den Vorrang der Fußgänger auf den gekennzeichneten Fußgängerüberwegen.
Quelle: Sudouest.fr/AFP: Protection des piétons, éthylotest antidémarrage : quelles sont les nouvelles mesures de sécurité routière ? In: SUDOUEST, 19.09.2018, 13.56h, Internet-Ausg.--- Médoc-Notizen