SMICOTOM und Euronat
Es ist interessant, was in den letzten Tagen des Jahres in Bezug auf die Müllabfuhr publiziert wurde.
Aber was man jetzt wohl sagen kann: die Verhandlungen der IFE vor dem Gericht für einstweilige Verfügungen in Bordeaux am 27.12.2022 waren erfolgreich.
Es wurde entschieden, dass SMICOTOM solange den Müll in Euronat abfahren muss, bis eine gerichtliche Entscheidung im Haupt-Verfahren erfolgt ist. Es ist also nicht der 30. April 2023 – wie von Euronat publiziert wurde - der Termin bis zu dem SMICOTOM Müll abfahren muss.
Hier ein Dank an die Verhandler, die das Ergebnis erreicht haben.
Ganz nebenbei: vom Gericht wurde SMICOTOM verurteilt 1500,- € an die IFE zu zahlen.
ASto
01.01.2023