Deutschland – Änderung der Mautpflicht
Zum 1.Juli 2024 ändert sich die Mautpflicht auf deutschen Straßen.
Waren bislang nur LKW über 7,5 ton. Maut pflichtig, so gilt dies dann bereits für alle LKW über 3,5ton.
Für reine, als solche erkennbaren Wohnmobile, die in der Straßenverkehrsordnung den LKW gleichgesetzt sind – sh. z.B. ein Überholverbot für LKW gilt auch für Wohnmobile über 3,5ton – gilt die Mautpflicht nicht. Keine Mautpflicht also für Fahrzeuge, die mit einer Wohneinrichtung versehen sind (u.a. Wohnraum, Kochgelegenheit, Betten, Toilette, Dusche) und ausschließlich der Personenbeförderung dienen.
Bei Wohnmobilen mit Ladebereich (z.B. Heckgarage) muss der Wohnbereich min. 50% der Nutzfläche betragen und sie dürfen ausschließlich für private Fahrten benutzt werden.
Gute Fahrt auch weiterhin
ASto
28.11.2023