home

 
Impressum
 
Datenschutzerklärung
 
Anreise nach Euronat
départs vers Euronat
 
Telefon, Internet, WLAN
Télèphone, internet, Wi-Fi
 
aus Euronat
de Euronat
 
Veranstaltungen
activités
 
Info-Schaukasten
Vitrine d'information
 
Restaurants
 
Presse- Meinungen
 
Euronat Seite / aus Euronat
page Euronat /
de Euronat
Deutschland stuft ganz Frankreich als Hochinzidenzgebiet ein
 
Wegen der stark gestiegenen Infektionszahlen stuft die Bundesregierung ab Sonntag – 28.03.2021 - ganz Frankreich (ebenso wie die Slowakei und Tschechien) als Hochinzidenzgebiet ein. Diese Einstufung erfolgt ab einem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert "nachhaltig" über 200 liegt, erfolgt die Einstufung als "Risikogebiet", erklärt Bundeskanzlerin Merkel. Ab da greifen bestimmte Verfahren wer Test vorweisen muss und wie oft. Für die Einreise von Frankreich nach Deutschland gilt ab Sonntag – 28.03.2021 eine Testpflicht und das Vorweisen eines negativen PCR-Test, der nicht älter als 48h sein darf. Kontrollen wird es allerdings nur stichprobenartig hinter der Grenze im Rahmen der sogenannten Schleierfandung geben. Stationäre Grenzkontrollen sind nicht geplant.
Für die Einreise mit dem Flugzeug gilt das Vorweisen eines negativen PCR-Test ab 30.03.2021. Der Test muss vor dem Flug erfolgen und darf nicht älter als 48h sein.
 
ASto
26.03.2021
Quelle: Tagesschau online – 26.03.2021- Frankreich wird Hochinzidenzgebiet
Reiseeinschränkungen bei Reisen in oder nach Frankreich
 
Laut Auswärtigem Amt wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich gewarnt.

 
Wer von Deutschland nach Frankreich fährt, sollte einige Einschränkungen für Frankreich beachten. Grundsätzlich:
-     Vorweisen eines negativen PCR Test, der nicht älter als 72 Std. sein darf. Ob nun kontrolliert wird oder nicht, wer ohne das Zertifikat
     "erwischt" wird bereichert den Französischen Staat um satte 135Ђ / Person.
-     Ausgangssperre in Frankreich von 19 Uhr bis 8 Uhr morgens. Es gilt die gleiche "Spende", wer innerhalb der Ausgangssperre ohne
      triftigen Grund unterwegs ist und dies nicht mit dem entsprechenden Formular nachweisen kann.
 
Wer mit dem Flugzeug nach Frankreich einreist, muss:
-Einen negativen PCR Test vorweisen, der nicht älter als 72 h sein darf
-Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben
-Bei "Umsteigen" in z.B. Amsterdam, ist nochmals ein Schnelltest notwendig
 
Wer von Deutschland über Holland nach Frankreich einreist, sollte für Holland  beachten:
-Einen negativen PCR Test (nicht älter als 72 h vor der Einreise)
-Transit-Reise ist möglich, wer aber in Holland verweilen will, sollte die entsprechenden Holländischen Corvid
         Bestimmungen lesen (Auswärtige Amt)
 
Wer von Deutschland über Belgien nach Frankreich einreist, sollte für Belgien beachten:
-Einen negativen PCR Test (nicht älter als 72 h vor der Einreise)
-Transit Reise ist möglich – aber Einreise nach Belgien nicht
-Es ist eine "ehrenwörtliche Erklärung", die Auskunft über den Charakter der Reise gibt, mitzuführen – ist wird
         stichprobenhaft kontrolliert
 
Mit der in Frankreich am 19. März verfügten confinément sind für die nächsten 4 Wochen (bis ca. 15. April) für 16 Departements zum Teil gravierende Einschränkungen verbunden. Für die Anreise aus Deutschland sind dabei die Durchfahrt durch den Großraum Paris und das Departement Moselle interessant. Da es bislang keine Aussage darüber gibt wie man sich als Durchreisender verhalten muss, sollte man diese Gebiete meiden. Denn hier gilt, dass sich niemand ohne triftigen Grund mehr als 10 km von seinem Wohnort entfernen darf und dass Reisen in benachbarte Regionen untersagt sind.
 
 
Rückreise nach Deutschland
Hier gilt für Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete oder Virusvariantengebiete aufgehalten haben:
-Elektronische Einreiseanmeldung

-PCR Test, unmittelbar vor oder nach der Einreise
-Auf direktem Weg zum Zielort begeben
-10 Tage häusliche Quarantäne
 
ASto
20.03.2021
Weitere 3 Departements unter verschärften Bewegungs- und Reiseverboten
 
Die dramatische Zunahme der Neuinfektionen hat die französische Regierung bewogen verschärfte Ausgangs- bzw. Reisebeschränkungen auf 3 weitere Departements – Rhone, Aube und Nièvre –auszudehnen. Damit bestehen für insgesamt 19 Departements neben der Ausgangsperre von 19:00 bis 8:00 Uhr, Bewegungseinschränkungen von 10 km um den Wohnort und Reiseverbot über das Departement hinaus. Wer diese Verordnung ohne nachgewiesenen zwingenden Grund missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Einhaltung wird durch verstärkte Polizeikontrollen an Bahnhöfen, Mautstellen, Flughäfen und durch Polizeipatrouillen kontrolliert.
In 24 weiteren Departements ist die Inzidenz so, dass man am Mittwoch (31.03.2021) darüber beraten wird, welche ebenfalls unter die verschärften Maßnahmen fallen werden.
 
Osterurlauber, die gerne für diese Zeit verreisen z.B. von Deutschland nach Euronat, sollten sich angesichts der Verschärfung der Lage, überlegen, ob sie wirklich die Reise machen. Steigende Inzidenzzahlen, PCR-Test bei Ein- und Ausreise und für viele Departements Reiseverbot sind sicherlich eine Überlegung wert.
 
ASto
29.03.2021
Quelle: sudouest 27.03.2021 - Covid-19­: la France dans une situation «­critique­», multiplication des contrôles ce week-end
Frankreich - Neues Formular für Bewegungen über 10 km vom Wohnsitz
Wer sich mehr als 10 km von seinem Wohnsitz entfernt, benötigt dazu einen triftigen Grund. Seit Samstag ist ein neues Formular im Internet verfügbar in dem der Name, die Adresse, das Datum und die Adresse einzutragen sind. Weiter ist natürlich der Grund, weshalb man zwischen 06 Uhr und 19 Uhr über 10 km von seinem Wohnsitz bzw. zwischen 19 Uhr und 6 Uhr innerhalb des Stadtgebietes entfernt.

Während der Osterfeiertag wird es eine "Duldung" geben. Ab Dienstag gibt es kein Pardon mehr. Es soll hart kontrolliert werden und wer sich nicht an die Regeln hält, bereichert den französischen Staat um 135 € - im Wiederholungsfall innerhalb von 14 Tagen um 200 € und wer innerhalb von 30 Tagen 3 Verstöße begeht darf die stolze Summe von 3750 € bezahlen.
 
ASto
04.04.2021
Link zum Formular: Attestation de Déplacement dérogatoire
hier kommen Sie zur Übersetzung des Formular: Attestation de Déplacement dérogatoire
Neues Confinement ab Mittwoch 31.03.2021 in Frankreich
Die Neuinfektionszahlen in Frankreich steigen dramatisch an und man befürchtet, dass bald die Intensiv-Betten-Kapazitäten in vielen Krankenhäusern erschöpft sein wird. Vor diesem Hintergrund hat Präsident Macron in einer Fernsehansprache am Mittwoch eine weitere Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verkündet. So sollen die Ausgangs- und anderen Einschränkungen, die bislang für die am meisten betroffenen Departements galten, auf ganz Frankreich ab Samstag, den 03.04. ausgedehnt werden. Dabei werden nahezu alle Geschäfte, mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte, der Friseure, Buchhandlungen, Schuhgeschäfte- und Automobil-Niederlassungen geschlossen. Weiterhin wird die bislang für die Nacht (19 Uhr bis 8 Uhr) geltende Bewegungsfreiheit weiter eingeschränkt. So ist die Bewegung auch von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr nur in einem Umkreis von 10 km vom Wohnort möglich – darüber hinaus muss ein triftiger Grund vorliegen, der in einem Formblatt zu dokumentieren ist. Reisen in andere Departements sind – bis auf wenige Ausnahmen – untersagt. Beschränkungen gibt es auch für Zusammenkünfte: nur max. 6 Personen sind akzeptiert. Schulen und Kindestagestätten sind nur unter bestimmten Bedingungen geöffnet.

Die laufende Impfkampagne soll weiter beschleunigt werden.
 
Impfplan:
Ab 16. April sollen Personen im Alter zwischen 60 und 70 Jahren eine Impfmöglichkeit erhalten

Ab 15. Mai sollen Personen im Alter zwischen 50 und 60 Jahren eine Impfmöglichkeit erhalten
Ab Mitte Juni sollen alle Personen im Alter unter 50 geimpft werden können
Ende des Sommers sollen alle Personen über 18 Jahren ein Impfangebot erhalten
 
Ein ambitionierter Plan, der voraussetzt, dass Impfstoff in der benötigten Menge zur Verfügung steht.
ASto
Einreise von Frankreich nach Deutschland
(Stand 01.04.2021 – Auswärtige Amt)

 
Allgemeine Einschränkungen
Für Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Staaten.

Grundsätzlich ist die Einreise möglich aus:
-EU Mitgliedsstaaten (z.B. Frankreich, Belgien, Niederlande)
-Schengen-assoziierten Staaten
 
Quarantäneregelung
-
Digitale Einreiseanmeldung. Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder
         Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor der Ankunft in Deutschland digital anmelden und den Nachweis über die
         Anmeldung bei der Einreise mit sich führen.

-Vor oder unmittelbar nach der Einreise einem PCR Test unterziehen (vorweisen eines negativen PCR Testergebnisses)
-
Auf kürzestem Weg zu seinem Wohnort begeben und sich dort für 10 bis 14 Tage in Quarantäne begeben (Bundesländer
         verschieden*). Kann durch die Vorlage eines negativen PCR-Test abgekürzt werden.
 
*Für NRW gilt: wenn ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 h ist, bei der Einreise vorliegt oder unmittelbar gemacht wurde, entfällt die Quarantänepflicht. Ausnahme: Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet: dann 14 Tage Quarantäne)
 
ASto
10.04.2021
digitale Einreiseanmeldung auf:   www.einreiseanmeldung.de
Anpassung der Corona-Verordnung Einreise Quarantäne Deutschland
(ab 19.04.2021)

Das RKI hat seine Empfehlung zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Dabei wird die Corona Verordnung zur Absonderung (Quarantäne) Einreise-Quarantäne sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angepasst.
-
Ab 19.04.2021 besteht für die Einreise aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten keine Pflicht zur Quarantäne, wenn der Nachweis
        darüber erbracht wird, dass die 2. Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vor mindestens 14 Tagen erfolgt ist.

-Bei Impfstoffen, die mehr als eine Dosis benötigen, gilt die erfolgreiche Impfung bereits nach einer Dosis, wenn die Person bereits
        eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht hat und dies mit einem PCR Test nachweisen kann.
 
-
Bei Einreise aus Virusvarianten Gebieten besteht auch für geimpfte Personen eine Quarantänepflicht
 
Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt:
-Aufhebung der Besucherzahlbeschränkung auf 2 Besucher/Tag, wenn 90% der Bewohner der Einrichtung geimpft/genesen sind
-Besucher müssen in Aufenthalts- und Gemeinschaftsbereichen eine FFP2 Maske tragen. Beim Besuch von geimpften/genesenen
         in deren Zimmer braucht keine FFP2 Maske getragen werde
 
ASto
17.04.2021
Quelle: Baden Württemberg Pressemitteilung 16.04.2021Neue Regeln für Geimpfte bei Einreise und Absonderung
Link: Neue Regeln für Geimpfte bei Einreise und Absonderung
Einreise Verordnungen bei Ein- und Ausreise zwischen Frankreich und Deutschland (03.05.2021)
hier ein Link zum ADAC
Neue Einreiseregeln für Deutschland - ab Donnerstag 13.05.2021
Ab 13.05.2021 gilt einheitlich für Deutschland: wer vollständig geimpft oder Genesen ist für den fällt die Pflicht zur Quarantäne und zum Vorweisen eines negativen PCR-Test weg, außer der Einreisende kommt aus einem Gebiet mit neuen ansteckenderen Virusvarianten.
 
Reisende, die nicht geimpft oder bereits genesen sind benötigen entweder einen PCR Test, der nicht älter als 72 h sein darf oder einen Antigentest, der nicht älter als 48 h sein darf. Die bislang geltende Regelung der Quarantäne von 10 Tagen entfällt.
 
ASto
13.05.2021
Quelle: Tagesschau online vom 13.05.2021
Reisebestimmungen Frankreich—Deutschland
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich einschließlich aller französischer Überseegebiete wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Einreise nach Frankreich

Einreisende aus EU Ländern (und einigen anderen) müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft-/Land- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort, für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.
 
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich, innerhalb Frankreichs bedürfen Durchreisende zwischen 21 und 6 Uhr eines triftigen Ausnahmegrundes für die Ausnahme von der geltenden Ausgangssperre.

 
Quelle: Auswärtige Amt 23.05.2021
-----------------------------------------------------
Einreise nach Deutschland
Für alle Reisenden, die aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren, gelten strenge Einreiseregeln.
Frankreich gehört mit einer Inzidenzzahl über 50 Neuinfektionen / 100 00 Einwohner zum Risikogebiet.

Nach Aufenthalt in einem
Risikogebiet müssen Personen, bevor sie einreisen, eine digitale Reiseanmeldung ausfüllen. Wer seine Angaben in dem Portal eingibt, erhält eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle (etwa am Flughafen durch die Bundespolizei) oder an einem Grenzübergang vorzeigen muss. Zusätzlich wird automatisch das zuständige Gesundheitsamt informiert, falls eine Quarantänepflicht vorliegt.
-
Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss nach der Einreise umgehend in Quarantäne und sich für einen Zeitraum von
        10 Tagen
isolieren.
-
Die Quarantäne kann jedoch sofort beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis über das Einreiseportal der
         Bundesrepublik gemeldet wird.
-
Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen sich frühestens 48 Stunden (bei PCR-Test: 72 Stunden) vor bis spätestens 48
         Stunden nach der Einreise auf das Coronavirus testen lassen.

 
 
Ausnahmen für Geimpfte und Genesene
 
Die Test- und Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Risikogebieten und Hochinzidenz-Gebieten entfällt für Genesene und vollständig Geimpfte. Der Nachweis über die Impfung oder die überstandene Infektion muss dazu jedoch auf dem Einreiseportal der Bundesrepublik gemeldet werden.
Als geimpft gelten in diesem Zusammenhang Reisende, deren zweite¹ Impfung vor mindestens 14 Tagen stattgefunden hat.
¹) Beim Impfstoff von Cilag International NV/Johnson & Johnson beziehungsweise bei einer überstandenen Infektion mit Corona genügt eine Impfdosis.
 
Als
genesen gelten Reisende, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt
Als Beleg für eine vollständige Impfung oder Genesung wird ein ärztlicher Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert.
 
Quelle ADAC
ASto
23.05.2021
Sh. auch digitale Reiseanmeldung
Reisebestimmungen Frankreich - Deutschland
 
Einreise von Deutschland nach Frankreich ab 9.Juni
 
Für nicht Geimpfte gilt nach wie vor bei der Einreise aus EU-Ländern der Nachweis eines PCR-Testes, der nicht älter als 72 h sein darf.
Für
vollständig Geimpfte und Genesende entfällt ab dem 09.06.2021 der Nachweis eines PCR-Testes bei der Einreise oder beim Besuch von Großveranstaltungen.
----------------------------------------------------------
 
Einreise von Frankreich nach Deutschland
 
Einreisende aus gewöhnlichen Risikogebieten (z.B. Frankreich)
müssen spätestens 48 h nach Einreise über einen negativen Testnachweis, einen Genesungsnachweis oder einen Impfnachweis verfügen.
 
Als
Testnachweis gilt ein PCR Test, der nicht älter als 72 h sein darf.
Als
Genesungsnachweis gilt ein positives Corona-Testergebnis durch einen PCR-Test, der min. 28 Tag. Und max. 6 Mon. Zurückliegt.
Als
Impfnachweis gilt der Nachweis einer 2-maligen Schutzimpfung mit einem zugelassenen Impfstoff, wobei die letzte Impfung min. 14 Tage zurückliegen muss.
 
ASto
06.06.2021
Quelle: Auswärtige Amt  - deutsche Vertretungen
Ab Mittwoch 21.07.2021 wird der Gesundheitspass in Frankreich gefragt
Das Dekret, welches den Gesundheitspass ab 50 Personen an öffentlichen Orten vorschreibt, wurde am Dienstag im Amtsblatt veröffentlicht. Bislang waren es ab 1000 Personen in denen bei einem Besuch von z.B.  Theatern, Sporthallen, Museen ein Impfnachweis, ein kürzlich durchgeführter Test oder eine Immunität nachgewiesen werden musste, bevor man die Örtlichkeit betreten durfte. Bei den Orten handelt es sich vorwiegend und kulturelle, erholsame, sportliche Aktivitäten, Messen oder Ausstellungen.

Die Absenkung auf 50 Personen gilt auch für Kultur, Sport-, Erholungs- oder Festveranstaltungen im öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum. Einkaufszentren sollen ausgenommen werden, da der Zugang zu wesentlich Waren gewährleistet sein soll.
Der genaue Text des Dekrets muss noch vom Parlament ratifiziert werden, bevor er verabschiedet werden kann.
 
Quelle: Sudouest 20.07.2021
 
Bemerkung: in dem Zusammenhang ist auch die in Euronat kurzfristig benannte Eingangs-Kontrolle zu verstehen, wobei ein Impfbescheinigung, PCR-Test oder der Nachweis über eine Genesung vorgelegt werden müssen, um auf das Gelände zu kommen
 
ASto
20.07.2021
Impfzertifikat für Mieter beim Betreten von Euronat
 
Mit einem Schreiben an alle Hausbesitzer informiert Euronat über neue Regeln, die von Regierungsseite gefordert werden.
Wir geben nachfolgender Text im Original wieder. Dabei sind m.E. Fragen offen, z.B. gilt das auch für Eigentümer. Wir informieren zeitnah.
 
Liebe Besitzer,
Angesichts der veränderten Gesundheitssituation hat die Regierung eine Kontrolle am Eingang des Geländes angeordnet.
Ihre Privatmieter müssen einen Impfpass (2. Impfung älter als 7 Tage) oder einen negativen PCR-Test, der weniger als 48 Stunden alt ist, vorlegen.
 
Andernfalls wird der Zugang zu EURONAT nicht genehmigt werden.
 
Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Mieter so schnell wie möglich über diese Bestimmungen zu informieren.
 
Dies gilt auch für Ihre Gäste.
 
Diese Maßnahme betrifft vorerst nicht die Kinder und Jugendliche unter 18, aber wir können nur zu größter Wachsamkeit raten.
 
Natürlich bleiben die AHA-Regeln während des gesamten Aufenthalts (Maskenplicht, häufiges Händewaschen, Sicherheitsabstand) unerlässlich.
 
Wir zählen auf Ihr Verständnis
 
Die Geschäftsführung
Quelle: Euronat Schreiben vom 19.07.2021
Deutschland - Verlängerung der Quarantäne Regeln bei der Einreise
Die Bundesregierung hat die am 28. Juli auslaufenden Corona-Regeln für Einreisende bis zum 10. Sept. verlängert. Die beschlossene Änderung der Quarantäne-Regeln sieht vor, dass vollständige Geimpfte, die
aus sog. Virusvariantengebieten einreisen, künftig ihre Quarantänen vorzeitig beenden können, so sie nachweisen können, dass ihr Impfschutz gegen die Virusvariante im bereisten Gebiet wirksam war. Bislang galt auch für vollständig Geimpfte eine strikte Quarantänepflicht bei der Einreise aus Virusvariantengebieten.
 
Quelle: ARD Tagesschau online 21.07.2021
 
ASto
21.07.2021
Corona Regeln – zusammengefasst (
Stand 22.07.2021
)

 
In Frankreich
gilt:
-   Alle Personen über 11 Jahren müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen geschlossenen Räumen – einschl. Taxi und Märkte – einen Mund-Nasen-Schutz tragen
-   Restaurants, Cafés, Hotels, Pensionen sind geöffnet. Die Auslastung der Lokale ist auf 50% begrenzt, pro Tisch sind max. 6 Personen erlaubt
-    
Ab 21. Juli müssen Besucher von Museen, Sehenswürdigkeiten, Theatern, Schwimmbädern usw. einen Impfpass vorlegen. Alternativ einen nicht älter als 48 h negativen Corona Test. Ab Anfang August gilt diese Regelung auch für Fernzüge, Restaurants, Bars und Cafés (ob dies auch für Einkaufszentren gilt, wird noch entschieden). Die gleiche Regelung gilt auch für Festivals, Konzerte, Sportevents mit max. 5000 Personen.
 
Corona Test in Frankreich sind für ausländische Touristen kostenpflichtig. Dabei wurde eine Preis-Obergrenze von 49€ für einen PCR- Test und 29€ für einen Schnelltest festgelegt.
 
Einreise nach Frankreich
Es gibt momentan keine Reisewarnung. Der Inzidenzwert allerdings steigt in Frankreich schnell. Frankreich ist kein Risikogebiet.

-Registrierung bei der Einreise durch ein Einreiseformular
-Corona Test für vollständig Geimpfte oder Genesende: nein (Impfzertifikat, Nachweis)
-Corona Test für nicht vollständig Geimpfte: Ja (PCR Test nicht älter als 72h)
 
Rückkehr nach Deutschland
-Keine Meldepflicht

-Keine Testpflicht
-Testpflicht für Flugreisende am Abflugort: ja
 
Quelle: ADAC, News 21.07.2021
ASto
22.07.2021
Teile von Frankreich wieder Corona-Risikogebiet

 
Ab 25.07. werden Teile Frankreich wieder Corona- Risikogebiet. Dazu zählen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur und das Übersee- Departement Martinique.
Das bedeutet für Reisende aus diesen Gebieten:
- vor der Einreise nach Deutschland ist die digitale Einreiseanmeldung notwendig
- nicht Geimpfte können die Quarantäne durch einen negativen Corona-Test (PCR oder einen Antigen-Schnelltest) vorzeitig beenden
- Geimpfte und Genesende sind von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen
 
Quelle: ADAC News 23.07.2021/ Auswärtige Amt 24.07.2021
ASto
23.07.2021
Ab 01.08.2021 -- Neue Regeln für die Einreise nach Deutschland

 
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden - auf welchem Wege auch immer sie einreisen - ab 12 Jahren einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung erbringen.
 
Einreisende aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet müssen ihre persönlichen Daten, sowie Aufenthaltsort für die Dauer der notwendigen Einreisequarantäne auf dem Einreiseportal der BRD im Internet angeben. Dort sind auch die Test, Genesen- und Impfnachweise - sobald sie vorliegen - hochzuladen. Jeder, der sich vor der Einreise nach Deutschland in den letzten 10 Tagen in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.  
Ausnahme: nicht von dieser Verpflichtung betroffen sind diejenigen, die lediglich durch ein Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet durchgereist sind.
Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet ist immer ein Testnachweis notwendig. Bei Geimpften reicht der Nachweis der Impfung oder Genesung nicht aus.
 
Neu:
Es gibt nur noch die Kategorien: Hochrisikogebiet und Gebiete mit besorgniserregenden Virusvarianten. Die Einstufung erfolgt durch das Gesundheits- und Innenministerium sowie das Auswärtige Amt.
 
Quelle: ARD Tagesschau online 30.07.2021
 
ASto
30.07.2021
Einreise nach Deutschland

Digitale Einreiseanmeldung: Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Hochrisiko oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.
Ausnahmen: Durchreisende oder Grenzverkehr
2021-08-01-Einreise_nach_Deutschland__600_x_332_
Quelle: Auswärtige Amt 03.08.021
zur digitalen Reiseanmeldung..
.Klick hier
Testpflicht - negativer Test für Ungeimpfte bei der Einreise nach Deutschland
 
Uns erreichten Informationen, nachdem es für Jugendliche schwer ist einen negativen Corona-Test vor der Ausreise aus Frankreich vornehmen zu lassen. Die Aussage war: "in Frankreich ist für diese Altersgruppe (12-13-jährige) kein Test vorgesehen". (Anmerkung: Seit Juni ist es in Frankreich möglich, dass auch Jugendliche geimpft werden können).
 
Für alle Ungeimpften ab 12 Jahren gilt es bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test (Impfnachweis oder Genesen Nachweis) vorzuweisen.
 
Um "auf der sicheren Seite" zu sein empfiehlt es sich vor der Abreise aus Frankreich und der Einreise nach Deutschland sich frühzeitig um eine Testmöglichkeit für Jugendliche zu bemühen.
 
ASto
05.08.2021
Teile von Frankreich ab Sonntag 08.08.2021 Hochrisikogebiet
Die Bundesregierung stuft Teile von Frankreich (Okzitanien, Provence-Alpes-Cote d'Azur sowie die Mittelmeerinsel Korsika) auf Grund hoher Corona-Inzidenszahlen zum Hochrisikogebiet ein.
Danach gilt ab Sonntag für die Einreise nach Deutschland eine min. 5-tägige Quarantäne, wenn man kein Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen kann - sh. auch Übersicht "das gilt bei Einreise nach Deutschland"
Die 7-Tage Inzidenszahl in Frankreich liegt bei 232/100 000 Einwohner (Stand 06.08.), wobei einzelne Departements (hauptsächlich an der Küste) die 200 Marke schon seit Tagen überschritten haben (z.B. Gironde am 06.08.2021 = 298.8).
Am 06.08.2021 wurden 25 077 Corona Neuinfektionen gemeldet. Ist das der Beginn der 4. Corona Welle?
 
Quelle: Tagesschau online 06.08.20217 Sud-Oest 07.08.2021
ASto
07.08.2021
Einreisebestimmungen
(Auswärtige Amt Stand 18.09.2021 – gültig seit 13.09.202)
 
Vor nicht notwendigen Reisen in die Region Provence-Alpes-Côte d’Azur und in eine Reihe französischer Übersehgebiete wird gewarnt.

Das Gebiet Provence-Alpes-Côte d’Azur und einige Übersehgebiete sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
 
Einreise nach Frankreich
Für die Einreise nach Frankreich gilt:
keine Einschränkung für vollständig geimpfte Personen. Für minderjährige Kinder gilt – unabhängig ob geimpft oder nicht – die gleichen Bedingungen wie für sie begleitende vollständig Geimpfte Volljährige. Für Kinder über 12 Jahren wird in der Regel ein Test verlangt.
Personen, die nicht vollständig geimpft sind oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können gilt: negativer PCR-Test max. 72 Std. alt. Bei Genesung ist ein Nachweis zu erbringen, dass diese min. 11 Tage aber höchstens 6 Monate zurückliegt.
Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit vorzeigen können was z.B. durch einen QR Code Eintrag in der deutschen App – CovPass, Corona Warn App, LucaApp oder der franz. AntiCovid – geschehen kann.
 
Einreise nach Deutschland
Vorschriften gelten seit 1. August

Der Nachweis über eine vollständige Impfung kann durch einen QR-Code in einer der Apps geführt werden (z.B. Cov-Pss, CoronaWarn App, LucaApp). Bei einer Einreise aus einem Virusvariantengebiet reicht ein Impfnachweis oder Genesungsnachweis nicht aus – hier ist ein negativer PCR Test notwendig.
Bemerkung: Frankreich ist kein Virusvariantengebiet – Gebiet Provence-Alpes-Côte d’Azur ist noch als Hochrisikogebiet eingestuft
 
 
ASto
19.09.2021
Quelle: Auswärtige Amt
2021-08-01-Einreise_nach_Deutschland__600_x_332_
Einreisebestimmung

(Auswärtige Amt
Stand 13.11.2021)
 
Einreise von Deutschland nach Frankreich
 
Frankreich ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Die französischen Überseegebiete Französisch- Guayana und Neukaledonien sind als Hochrisikogebiete eingestuft.
 
Für vollständig gegen Corvid-19 geimpfte Personen ist die Einreise unabhängig von der Einstufung des Herkunftslandes ohne Quarantäne oder Reisegrunde möglich.
Für minderjährige Kinder - ob geimpft oder nicht - gelten die gleichen Regeln wie für die sie begleitende Person.
 
Für
nicht vollständig geimpfte Personen oder die ihren Impfstatus nicht nachweisen können gilt:
- Personen ab dem 12 Lebensjahr müssen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test oder Antigentest der nicht älter als 24 h sein darf, vorweisen
- gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage aber höchstens 6 Monate zurückliegenden Genesung von Covid-19
- Einreisende müssen zudem eine Erklärung zur Symthomfreiheit abgeben
 
Den Nachweis Impfung, Test- oder Genesungsstatus können Reisende in Papierform oder digital (z.B. App CovPass, Corana Warn App, TousAntiCovid) erbringen
 
Einschränkungen in Frankreich
- Gastronomiebetriebe im Außenbereich, Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sportstätten, Vergnügungsparks etc. sind mit Einschränkungen geöffnet.
- in Restaurants, Cafés, Einkaufszentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie Flugzeugen, Zügen und Busse (außer im Nahverkehr) gilt für alle Personen ab 12 Jahren die Pflicht einen "pass sanitäre" (bzw. den Eintrag in den App CovPass, TousAntiCovid oder Papierform) mit sich zu führen.
 
Hygieneregeln
In ganz Frankreich besteht die strafbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (z.B. Flughäfen, Bahnhöfen, Geschäften, Banken...). Diese Verpflichtung gilt auch für alle öffentlichen Verkehrsmittel.
 
Quelle: Auswärtige Amt Frankreich
Einreise von Frankreich nach Deutschland
Mit Wirkung vom 19.12.2021 wurde Frankreich als Hochrisikogebiet eingestuft.

D.h.: es gelten besondere Regeln - sh Tabelle.
 
Quelle: Auswärtige Amt 20.12.2021
Einreise_Deutschland
Einreise nach Frankreich

Auswärtige Amt Stand 26.06.2022
 
Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis.
 
Reisende aus Deutschland, die
nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, benötigeh enen höchstens 72 Std. vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder 48 h vorgenommen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage über höchstens 6 Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
 
Maskenpflicht
Innerhalb Frankreich besteht das Tragen einer Gesichtsmaske für Personen ab 6 Jahren nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dort gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des &dbquo;pass sanitaire“ (3G-Regel)
 
Quelle: Auswärtige Amt 26.06.2022
-----------------------------------------------------------------------
 
Die EU lockert ab Montag 16.05.2022 die Bestimmungen für Fluggäste. So entfällt ab das Tragen der Masken in Flughäfen und in Flugzeugen.

Quelle: Tagesschau online 11.05.2022
PCR Teststellen im Gebiet Gironde ....
Klick hie
r
Teststelle in Lesparre
Dépistage COVID - LBM ACCOLAB SUD-OUEST - LESPARRE MEDOC Tests salivaires possibles
7 AV MARECHAL LECLERC33340 LESPARRE MEDOC
Tel: 05 56 73 34 73
Teststelle in Soulac sur mer
Dépistage COVID - LBM ACCOLAB SUD-OUEST - SOULAC SUR MER Tests salivaires possibles
4 RTE DE GRAYAN33780 SOULAC SUR MER
Tel: 05 56 73 95 20
in Frankreich sind kostenpflichtig:
PCR Test (49 €)
Schnelltest (29 €)
(Stand 22.07.2021)