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Die GCR2 und ihre Politik
 
Im Dezember verschickte die GCR2 ein Rundschreiben mit vielen inhaltlich dubiosen und falschen Aussagen. Dabei wurden auch E-Mail-Adressen verwendet, die die Unterzeichner des Rundschreibens unter Missachtung des Datenschutzes verwendeten. Dieses Rundschreiben löste nicht nur bei den Empfängern heftigen Widerspruch aus. Die Euronat Leitung antwortete prompt mit einem Rundschreiben und einer Gegendarstellung an alle Nutzungsrechtinhaber.  
 
Zur Erinnerung:
Euronat schickt bekanntermaßen zu Februar die Rechnung für die Redevance-Gebühren. Die Höhe der anfallenden Gebühren wurde 2004 und 2014 in einem Vergleichsprotokoll zwischen den Verhandlungspartnern IFE und Euronat ausgehandelt. Dem Vergleichsprotokoll 2014 und damit die Höhe der Gebühren wurde von der überwiegenden Anzahl der IFE Mitgliedern in 2014 zugestimmt – in der Mitgliederversammlung 2015 wurde das Vergleichsprotokoll nicht mehr akzeptiert und gegen die Redevance-Gebühren Klage erhoben. Mit einem Gerichtsurteil vom 3. Dez. 2020 sollte eigentlich ein Schlussstrich gezogen werden. Dem war nicht so, denn eine Gruppe, die sich aus den Klägern gebildet hatte, wollte das Gerichtsurteil nicht anerkennen. Euronat war bereit mit den Vertretern der Kläger und IFE zu verhandeln. Die Verhandlungen wurden im Dezember 2021 mit einem Kompromiss abgeschlossen. Somit wäre alles im &dbquo;Lot.

Aber jetzt formiert sich eine Gruppe, die auch mit den ausgehandelten Vereinbarungen nicht einverstanden ist – sie nennt sich GCR2
 
Was will diese neue Gruppe – GCR2?
Sie argumentieren in ihren Rundschreiben (8 und 9), dass Euronat gewaltige Gebühren-Erhöhungen ab 2004 erhebt, die keinesfalls akzeptierbar sind. Dabei zweifeln sie auch die von 2 verschiedenen Gutachtern gegenüber dem Gericht gemachten Aussagen an. Unter dem Strich: die 2 Anführer der GCR2 wollen erreichen, dass mit ihnen noch weitere Nutzungsrechtinhaber weiter gegen Euronat wegen der Redevance Gebühren klagen. Sie wollen dazu einen Verein gründen und ködern damit, dass sie den Prozess vorfinanzieren. Dabei soll bei einem Prozess-Gewinn von den erreichten Gebühren- Ermäßigungen 80% an die Mitkläger ausgezahlt werden und 20% geht an die Vorfinanzierer.  

 
Bemerkung:
Es steht jedem frei Klage gegen alles Mögliche zu erheben. Andererseits ist es jedem freigestellt seinen Besitz in Euronat zu veräußern und sich woanders niederzulassen.
 
Wir werden über die weitere Entwicklung berichten
 
ASto
18.01.2022