Wirbel um den TOP 11 der Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2024 - "Nachlese"
Für die Gemeinderatssitzung am 09. Februar war – interessant für die
Euronatter
- als Tagesordnungspunkt 11 aufgeführt:
Aufhebung des Beschlusses Nr. 2023-12-16 vom 1. Dezember 2023
Zur Erinnerung: Dieser Beschluss des damaligen Gemeinderates unter Florence Legrand besagte, dass man das Gericht anrufen will, um eine Kündigung des Pachtvertrages (Teilkündigung??) mit Euronat zu erwirken.
Kaum war die Tagesordnung für diese 1. Gemeinderatssitzung unter dem neuen Bürgermeister Jacky Nicaise veröffentlich, erschien ein offener Brief an den Bürgermeister. Unterschrieben von 3 Mitgliedern der NER, veröffentlicht auch auf ihrer speziellen Internetseite (wir haben auf diese Seite mit irreführenden Namen und dem "getürkten" Impressum hingewiesen).
Unter anderen, nicht zutreffenden Behauptungen wird mit einem Gerichtsverfahren gegen den Bürgermeister gedroht.
Zitat:
Die Wähler von Grayan können feststellen, dass Sie Ihr Versprechen bereits im ersten Gemeinderat verraten haben werden, da Sie dort die Kündigung dieser Klage festgeschrieben haben.
Wenn Sie Ihre Verpflichtungen nicht einhalten, Ihre Steuerzahler verteidigen oder zumindest die Justiz nicht daran hindern, dies zu tun, was für jeden gewählten Vertreter der Republik verpflichtend ist, werden Sie sich gemäß Artikel 40 der Strafprozessordnung persönlich vor Gericht verantworten müssen:
Von Seiten der Geschäftsführung – Herr Lorefice – erhielten Sie alle eine e-mail mit dem Hinweise auf seinen Antwort-Brief an den Bürgermeister. Er verweist dabei auch auf ein Gerichts-Urteil aus Okt. 2022. Der offene Brief an den Bürgermeister und das Gerichtsurteil sind im Mitgliederbereich der offiziellen Internetseite Euronats einzusehen (18 Seiten).
Das Gerichtsurteil in Kürze zusammengefasst:
Die Kläger Gilles de Bohan, René Alzieu und Armand Peront behaupteten, dass Euronat sowohl mehr Bungalows als genehmigt gebaut hat, als auch dass die zugelassene Anzahl der untergebrachten Personen weit überschritten ist.
Das Gericht stellte fest, dass diese Behauptungen nicht zutreffen und dass nicht die Anzahl Bungalows das