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Frankreich: Belegungsmeldung von Immobilien an das Finanzamt

 
Auf Grund der Abschaffung der Wohnraumsteuer (taxe habitation) für den Hauptwohnsitz ist es für das Finanzamt wichtig, zu erfahren wie die Immobilie genutzt wird. Daher muss jeder, der eine Immobilie besitzt / nutzt
bis zum 30 Juni eine Erklärung (Declaration) an das Finanzamt
abgeben. Es ist dabei egal, ob die Immobilie privat genutzt, vermietet wird oder leer steht, und ob man Steuern zahlt.
 
Das Gesetz zur Abschaffung der Wohnraumsteuer für den 1. Wohnsitz bedeutet aber, dass für einen 2. Wohnsitz die Wohnraumsteuer bezahlt werden muss. Um es gleich vorweg zu nehmen: der 1. Wohnsitz steht im Personalausweis (Bemerkung: für die meisten Deutschen Euronat-Bungalow-Besitzer ist die Immobilie in Euronat der 2. Wohnsitz).
 
Euronat hat auf diese zwingend notwenige Erklärung sowohl in Rundschreiben als auch auf facebook hingewiesen, denn die Unterlassung oder Falschmeldung oder unvollständige Angaben können pro Immobilie mit 150€ geahndet werden.
So weit mir bekannt ist bekam jeder Immobilienbesitzer vom Finanzamt ebenfalls ein Schreiben in dem erklärt wurde warum diese Declaration notwendig ist.
 
Nun ist die elektronische Meldung – per Internet - sicherlich für EDV-Kracks kein Problem, allenfalls bereitet die Menüführung – logischerweise in französisch – dem Einen oder Anderen ein mehr oder weniger großes Problem.
 
Bevor man sich an den Rechner setzt und die Anwahl macht, sollte folgendes bereit liegen: Steuernummer (z.B. aus der Taxe Fociere) und Datum, seit wann man die Immobilie nutzt.
Die Anwahl kann aus dem vom Finanzamt verschickten Schreiben durch Klick auf den Link (impots.gouv.fr ) oder über die Eingabe
 
https://www.impots.gouv.fr/accueil

erfolgen.

 
Für nicht so versierte EDV-Nutzer haben wir 2 Kurzbedienungsanleitungen (eine kurz mit den wichtigsten Eingaben – eine mit einer Schritt für Schritt Anleitung) erstellt, die als .pdf heruntergeladen werden können. Wir haben nicht alle möglichen Fälle so beschrieben, daher ist es notwendig, dass der Benutzer die Eingaben entsprechend seinen Daten macht.
 
ASto
18.03.2023
Zugang für die Declaration an das Finanzamt - Kurzform
Kurzbedienung in Schritt für Schritt für die Declaration an das Finanzamt
Schreiben des Finanzamtes zur Meldeplicht der Belegung von Immobilien mit
Bemerkung:
wer noch keinen elektronischen Zugang zum Finanzamt hat (also kein Konto), der muss dieses beim Finanzamt einrichten lassen. Dazu kann man eine E-Mail an das Finanzamt schicken und dieser eine Kopie des Personalausweises und eine Kopie der Taxe foncière beifügen.
 
E-Mail Adresse des Finanzamtes Lesparre:
sip.lesparre-medoc@dgfip.finances.gouv.f
r
nützliche Informationen sind auch auf folgender Seite des Finanzamtes zu erhalten

 
https://www.impots.gouv.fr/portail/pas-pas-des-services-en-ligne-des-particuliers