
Kläger gegen Euronat bezüglich bestimmter Passagen der Redevance-Verein‧barung haben logischerweise zumindest die Gebühren für die klagerelevanten Positionen nicht entrichtet. Somit hat Euronat solange oder sofern die Klage nicht erfolgreich ist, einen Anspruch gegen die Kläger. Im Fall jedoch, dass ein Kläger seine Immobilie auf dem Euronatgelände veräußert, ändert sich das Rechtsverhältnis zwischen Kläger und Euronat. Euronat läuft Gefahr bei Scheitern der Klage seine Ansprüche gegen die Kläger, die inzwischen verkauft haben, nicht mehr oder nur mit erhöhtem Aufwand durchsetzen zu können. Da Euronat auf jedes Gebäude das innerhalb des Geländes zum Verkauf steht, ein Vorkaufsrecht hat, kann die Gesellschaft dem potentiellen Verkäufer zur Sicherung ihrer Interessen Steine in den Weg legen, wie z.B. die Forderung nach Begleichung der aufgelaufenen Kosten. Die von IFE vertretene Position stellt eine Rechtsmeinung dar, die von anderer Seite auch anders gesehen wird. Somit ist sie keine sichere Bank.
Allem Anschein nach haben nicht alle Personen, die die IFE in ihren Mitgliedsverzeichnissen führt, für 2019 ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet. Nach französischem Vereinsrecht wird die Mitgliedschaft in einem Verein jedes Jahr erst durch Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erneuert. Wer nicht zahlt, ist auch kein Mitglied. Die Aufforderung Mitgliedsbeiträge für das vergangene Jahr nachzuentrichten ist also fragwürdig, da die Personen, an die sich diese Aufforderung richtet, faktisch schon ein Jahr lang kein Mitglied der IFE sind. Daher stellt sich auch die Frage, wen die IFE als Mitglied führt und wie viele Personen davon rechtlich keine Mitglieder mehr sind.