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Frankreich - Ausgehverbot

 
Frankreichs Präsident Macron hat mit Wirkung zum 17.03.2020 – 12:00 Uhr eine allgemeine Ausgangssperre erlassen. Diese gilt für mindestens 15 Tage. In dieser Zeit darf keine Person in Frankreich ohne triftigen Grund das Haus verlassen. Wer dennoch das Haus verlässt, muss einen triftigen Grund angeben können. Dazu ist eine Bescheinigung mitzuführen, die einen der nachfolgend aufgeführten Gründe angibt:

 
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn sie für die Ausübung von Tätigkeiten erforderlich sind,
 die nicht in Form von Telearbeit (auf dauerhaften Nachweis) oder unaufschiebbaren Geschäftsreisen
 organisiert werden können
- Reisen, um wesentliche Einkäufe in zugelassenen Einrichtungen zu tätigen (Liste auf gouvernement.fr) ;
- gesundheitsbezogene Reisen ;
- Reisen aus zwingenden familiären Gründen, zur Hilfe für gefährdete Personen oder zur Kinderbetreuung
- kurze, wohnortnahe Reisen, die mit der individuellen körperlichen Aktivität von Personen, unter Ausschluss
 jeglicher kollektiver sportlicher Betätigung, und mit den Bedürfnissen von Haustieren zusammenhängen
 
Das erforderliche Formular ist aus dem Internet herunterzuladen und auszufüllen unter:
 
 
Ein weiterer Grund ist eine Bescheinigung vom Arbeitgeber
 
Zuwiderhandlungen können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
 
Mit dieser drastischen Maßnahme will man die schnelle Ausbreitung des Corona Virus verhindern. Jeder soziale Kontakt, der nicht stattfindet, mindert die Chancen der Virus Ausbreitung. Konsequente Hygiene wie z.B. so oft wie möglich Hände waschen und Abstand zu anderen Personen halten, sind angesagt.
 
Axel Stottmeister

Cie-ige
18.03.2020
attestation_de_deplacement_derogatoire(1)